Hintergrundinfos zu Feuerwerk und Natur

fliegende Ringelgänse. Foto: BUND / I. Zwoch Ringelgänse gehören zu den störungsempfindlichen Rastvögeln im Wattenmeer. Foto: BUND / I. Zwoch

Für viele Menschen ist Feuerwerk ein beliebtes Vergnügen. Für die Tierwelt und Natur ist das grelle und laute Spektakel jedoch ein großer Belastungsfaktor. Gerade angesichts des Artensterbens in der Vogelwelt sollte der Schutz unserer Mitwelt einen höheren Stellenwert gegenüber dem kurzzeitigen menschlichen Vergnügen bekommen, zumal auch viele Mitmenschen Feuerwerke als nervig und belastend empfinden.

Feuerwerks-Arten

Begrifflich ist zu unterscheiden zwischen individuellem (Klein-)Feuerwerk, das überwiegend an Silvester stattfindet, und zentral veranstaltetem Höhenfeuerwerk, das ganzjährig bei Großveranstaltungen durchgeführt wird.

Rechtsgrundlagen

Das Abbrennen von Feuerwerk ist bundesgesetzlich geregelt durch die Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV)

§ 22

(1) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen dem Verbraucher … nur in der Zeit vom 29. bis 31. Dezember überlassen werden; ist einer der genannten Tage ein Sonntag, ist ein Überlassen bereits ab dem 28. Dezember zulässig.

§ 23

(1) Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.

(2) Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 dürfen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nur durch Inhaber einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27, eines Befähigungsscheines nach § 20 des Gesetzes oder einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Absatz 1 verwendet (abgebrannt) werden. Am 31. Dezember und 1. Januar dürfen sie auch von Personen abgebrannt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

(3) Der Erlaubnis- oder Befähigungsscheininhaber hat das beabsichtigte Feuerwerk zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie 2 in der Zeit vom 2. Januar bis zum 30. Dezember, der Kategorien 3, 4, P1, P2, T1 oder T2 ganzjährig der zuständigen Behörde zwei Wochen, ein Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Eisenbahnanlagen, Flughäfen oder Bundeswasserstraßen, die Seeschifffahrtsstraßen sind, vier Wochen vorher schriftlich oder elektronisch anzuzeigen. Satz 1 findet keine Anwendung auf die Vorführung von Effekten mit pyrotechnischen Gegenständen und deren Sätzen in Theatern und vergleichbaren Einrichtungen. Die zuständige Behörde kann im Einzelfall auf die Einhaltung der Frist nach Satz 1 verzichten, wenn dies aus besonderen Gründen gerechtfertigt erscheint.

(5) Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie P1 sowie Raketenmotore für die in § 1 Absatz 3 Nummer 2 bezeichneten Modellraketen, die für Lehr- und Sportzwecke bestimmt sind, sowie die hierfür bestimmten Anzündmittel nur unter Aufsicht des Sorgeberechtigten bearbeiten und verwenden. In einer sportlichen oder technischen Vereinigung ist dies nur zulässig, wenn der Sorgeberechtigte schriftlich sein Einverständnis erklärt hat oder selbst anwesend ist.

In der Praxis wird bei jedem Jahreswechsel vielfach gegen die Verordnung verstoßen:

Feuerwerkskörper werden bereits ab Verkaufsstart (28./29.12.) gezündet und die „Reste“ werden auch in den Tagen nach Neujahr noch „verbraucht“. Verschärfend kommt hinzu, dass Feuerwerk ganzjährig auch aus anderen Ländern beschafft werden kann, ob per online-Bestellung oder im „kleinen Grenzverkehr“, was das Zeitfenster des (unerlaubten) Gebrauchs erweitert.

Abstände zu geschützten Einrichtungen werden nicht eingehalten. Diese sind in der Verordnung nicht definiert, aber Vernunftbegabte sollten wenigstens 100m Abstand halten; Knalleffekte sind auch abhängig von Wind und Wetter

Oftmals sind es Kinder und Jugendliche, die ohne Aufsicht der Sorgeberechtigten und außerhalb der zulässigen Zeiten allerorten Feuerwerk zünden.

Naturschutzrecht: In Nationalparken und Naturschutzgebieten ist das Feuerwerksverbot durch die gebietsbezogenen Gesetze bzw. Verordnungen geregelt (verboten). Daraus wird oft abgeleitet, dass man unmittelbar neben (außerhalb) der Schutzgebietsgrenze, im Rahmen des Sprengstoffgesetzes, Feuerwerk zünden darf. Übersehen wird dabei jedoch die Grundsatzregel im Bundesnaturschutzgesetz:

§ 39 Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

(1) Es ist verboten,

1.              wild lebende Tiere mutwillig zu beunruhigen oder ohne vernünftigen Grund zu fangen, zu verletzen oder zu töten,

3.              Lebensstätten wild lebender Tiere und Pflanzen ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.

Ein „vernünftiger“ Grund, Wildtiere zu beunruhigen, zu verletzen oder zu töten bzw. ihre Lebensräume zu beeinträchtigen, liegt bei einem verzichtbaren „Vergnügen“ wie dem Feuerwerk nicht vor. Dieser Tatbestand greift überall, auch außerhalb von gesetzlichen Schutzgebieten, zum Beispiel auch in städtischen Parkanlagen.

Eine Ergänzung in der Abstandsregelung in der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz (§ 23 (1)) ist dringend überfällig. Bislang sind nur geschützte Gebäude genannt, zumindest sollten Mindestabstände zu Nationalparken, Natur- und Landschaftsschutzgebieten dort aufgenommen werden.

Länder und Kommunen haben aufgrund der bundesgesetzlichen Regelung wenig Spielräume für eigene Regelungen zum Feuerwerk. Allerdings enthält o. g. § 39 Bundesnaturschutzgesetz auch folgenden Passus:

Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung bei den Verboten des Satzes 1 Nummer 2 und 3 für den Bereich eines Landes oder für Teile des Landes erweiterte Verbotszeiträume vorzusehen und den Verbotszeitraum aus klimatischen Gründen um bis zu zwei Wochen zu verschieben. Sie können die Ermächtigung nach Satz 3 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.

Kommunen können im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr zeitliche und örtliche Feuerwerksverbote erlassen. Viele machen erfolgreich davon Gebrauch, wenn es um den Schutz besonders sensibler Gebäude/-ensembles (Fachwerk, Reetdächer) geht oder es in bestimmten Bereichen besonders große Menschenansammlungen gibt, so dass keine Sicherheitsabstände möglich sind. Mit natur- und umweltbezogenen Feuerwerksverboten sind allerdings schon einige Kommunen gescheitert. Die Gemeinde Wangerland hat nun einen Vorstoß gewagt (Auszug Bericht NWZ vom 10.10.2023):

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Wangerland hat am Montag (9.10.) einstimmig für ein Feuerwerksverbot gestimmt. Dem vorausgegangen war ein Antrag der Gemeinsam-für-Wangerland-Gruppe (GfW, bestehend aus CDU, Grünen und FDP) im Rat der Gemeinde Wangerland. Damit darf auf öffentlichen Flächen, also in unmittelbarer Nähe des UNESCO-Weltnaturerbes Wattenmeer, einschließlich des Deichvorlandes, der Deiche sowie in einem Abstand von mindestens 50 Metern hinter dem Deich kein Feuerwerk mehr gezündet werden.

„Nach unserer Auffassung steht das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer im Widerspruch zur Durchführung von Feuerwerkskörpern jeglicher Art und zu beliebiger Zeit“, erklärte die GfW-Gruppe in ihrem Antrag. Eine Alternative zum Feuerwerk hat es bereits im vergangenen Jahr gegeben. Anlässlich des Jahreswechsels veranstaltete die Wangerland Touristik GmbH (WTG) erstmals das „Wangerländer Deichleuchten“, bei dem mit anderen Leichtmitteln wie Lichterketten oder Kerzen das neue Jahr begrüßt werden konnte. „Diese Veranstaltung erfuhr bundesweit eine erhebliche mediale Aufmerksamkeit und erhielt große Anerkennung von der Bevölkerung“, heißt es dazu im Antrag der GfW-Gruppe.

Insbesondere aufgrund der räumlichen Nähe zum UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer wurde die Veranstaltung an Silvester als alternative Möglichkeit zu den üblichen Feuerwerken beworben. Die Besucher wurden laut der GfW-Gruppe gebeten, in den oben genannten Bereichen keine Feuerwerkskörper zu zünden. Bedauerlicherweise sei dieser Bitte jedoch nicht überall Folge geleistet worden. Wer sich künftig nicht an das Verbot hält, muss mit Strafen rechnen.

Dieses Beispiel sollte Schule machen, sowohl hinsichtlich der rechtlichen Regelung als auch des alternativen Angebotes für einen festlichen und friedlichen gemeinsamen Jahreswechsel ohne Lärm (und Müll). Die Gemeinde Wangerland ruft auch in diesem Jahr wieder zum „Deichleuchten“ auf.

Die Gemeinde Spiekeroog hat einen anderen Weg gewählt, der allerdings Schlupflöcher lässt (Auszug NWZ-Bericht 30.12.2017): Seit 2014 darf auf Spiekeroog kein Feuerwerk mehr gezündet werden. Ein Insulaner sollte 100 Euro Bußgeld zahlen, nachdem er es vergangenes Jahr dennoch getan hatte. Nun gibt es massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit dieses Verbots.

Auf der ostfriesischen Insel Spiekeroog ist seit einigen Jahren Feuerwerk verboten. Wer sich daran nicht hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dies hat jetzt der Bußgeldsenat des Oberlandesgerichts Oldenburg bestätigt. Ein Inselbewohner hatte in der Silvesternacht des Jahreswechsels von 2016 auf 2017 eine Batterie Feuerwerkskörper abgebrannt, was nach der Lärmschutzverordnung der Insel verboten ist. Das daraufhin verhängte Bußgeld von 100 Euro wollte er nicht akzeptieren und zog vor das Amtsgericht Wittmund, das die Geldbuße bestätigte.

Auch damit war der Mann nicht einverstanden und rief das Oberlandesgericht an. Er war der Meinung, die Lärmschutzverordnung der Insel Spiekeroog sei nichtig. Das Niedersächsische Gesetz über Verordnungen der Gemeinden zum Schutz vor Lärm, auf dessen Grundlage die Lärmschutzverordnung der Insel erlassen wurde, komme nicht als Rechtsgrundlage für das Feuerwerksverbot in Betracht. Denn die Inselgemeinde habe das Verbot nicht zum Lärmschutz erlassen, sondern nur, um ihr besonderes Image zu unterstreichen und ihr Engagement für den Naturschutz und ihre enge Beziehung zum Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer zu betonen. Außerdem sei er in seinem Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit verletzt.

Der Senat konnte dieser Argumentation nicht folgen. Die Lärmschutzverordnung der Insel und das darin enthaltene Feuerwerksverbot seien wirksam. Das Verbot diene ersichtlich der Vermeidung von Lärm und sei daher von der Rechtsgrundlage gedeckt. Dass die Inselgemeinde daneben auch ihre Naturnähe zum Ausdruck bringen wolle, sei unschädlich. Auch das Recht des Mannes auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit sei nicht verletzt, zumal in der Lärmschutzverordnung für Einzelfälle die Möglichkeit von Ausnahmen von dem Verbot vorgesehen sei.

 

Auswirkungen von Feuerwerk auf Tiere

Vögel und andere wild lebende Tiere

Starker bzw. explosionsartiger Lärm und starkes Licht bzw. Lichtblitze sind für Wildtiere instinktiv ein Warnsignal vor lebensbedrohlichen Naturereignissen wie z. B. Feuersbrünsten, Sturm, Starkregen, Überflutungen, Erdbeben, Lawinen, Steinschlag und lösen deshalb spontane Fluchtreflexe aus. Je nach Dauer und Intensität bleiben die Tiere ihrem angestammten Aufenthaltsort (Brut-, Rast-, Nahrungsgebiet) über einen längeren Zeitraum fern, im besten Fall nur Stunden, aber es können auch Tage oder Wochen sein oder sie kehren gar nicht mehr zurück.

Aufgrund ihrer besonderen Sinnesleistungen können Wildtiere solche Naturereignisse oft schon im Vorfeld wahrnehmen und sich darauf einstellen und rechtzeitig in Sicherheit bringen. Ein Feuerwerk kommt jedoch im Wortsinn aus heiterem Himmel und löst entsprechende Panik aus.

Zur Reaktion von Vögeln und anderen Wildtieren auf Feuerwerke gibt es zahlreiche wissenschaftliche Publikationen. Je nach Dauer und Intensität bleiben die Tiere ihrem angestammten Aufenthaltsort (Brut-, Rast-, Nahrungsgebiet) über einen längeren Zeitraum fern, im besten Fall nur Stunden, aber es können auch Tage oder Wochen sein oder sie kehren gar nicht mehr zurück.

Literatur:

Stickroth, H. (2013): Millionenfacher Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz: Vögel fliehen in Massen vor Feuerwerken. https://www.falke-journal.de/wp-content/uploads/2015/11/2013-01-Feuerwerk.pdf

Stickroth, H. (2015): Auswirkungen von Feuerwerken auf Vögel – ein Überblick. - Ber. Vogelschutz 52: 115–149.

Je nach Jahreszeit hat das spezifische Auswirkungen, nicht nur auf einzelne Tiere, sondern ganze Populationen. Während der Brut-/Setz- und Aufzuchtzeit (gesetzlich: 1. April bis 15. Juli; de facto: von März bis August, von der Balz und Brutplatzsuche bis zum Flüggewerden von Zweitbruten) sind es Höhenfeuerwerke, die anlässlich von Volksfesten und anderen Großveranstaltungen gezündet werden. Das einzelne Feuerwerk ist, im Unterschied zur Volksböllerei an Silvester, zeitlich und räumlich begrenzt. Jedoch sind die Licht- und Knalleffekte viel weitreichender, das ist ja das Ziel, dass sie weithin sicht- und hörbar sein sollen. Zudem sind diese Feuerwerke weit verbreitet, es kommt also während der Saison an jedem Wochenende zeitgleich an mehreren Orten einer Region zu diesen weitreichenden Störungen, bei Eintritt der Dunkelheit, wenn ein Teil der Tiere sich zur Nachtruhe gesetzt hat und andere, nachtaktive, ungestört auf Nahrungssuche gehen wollen.

In Wilhelmshaven gilt das besondere Augenmerk der Flussseeschwalben-Brutkolonie auf dem Banter See, etwa 500m Luftlinie von der Feuerwerks-Bühne am großen Hafen entfernt. Das Brutgeschäft zieht sich hier bis in den August hinein. 2022 und 2023 wurde die Kolonie durch die Vogelgrippe stark in Mitleidenschaft gezogen. Auf jede vermeidbare Störung, die das Wohlergehen und den Bruterfolg der Tiere beeinträchtigt, sollte verzichtet werden!

Zweimal im Jahr, nämlich im Frühjahr (parallel zur Brutzeit) und im Herbst, sind durchziehende Gastvögel von Störungen betroffen. Millionen von Vögeln nutzen das Wattenmeer als zentralen Rastplatz auf ihren weiten Flügen zwischen nördlich gelegenen Brutgebieten und südlichen Winterquartieren. Hier ruhen sie sich aus und müssen sich in kurzer Zeit (wenige Tage oder Wochen) ausreichend Fett anfressen, um den Weiterflug zu überstehen. Hier ist jeder einzelne Tag überlebenswichtig und jede Störung, die die Zugvögel für Stunden oder gar Tage von ihren Nahrungs- und Ruheplätzen vertreibt, kritisch.

Gleiches gilt zur Winterzeit für die Gastvögel, die den Winter im Wattenmeer verbringen, bevor sie im Frühjahr wieder gen Norden ziehen. Sie müssen eine harte Zeit bei Kälte und Sturm und gleichzeitig geringem Nahrungsangebot überstehen. Mittendrin liegt dann eine ganze Woche um Silvester herum, wo sie angesichts der Böllerei zu jeder Tages- und Nachtzeit und an jedem Ort nicht zur Ruhe kommen. Die Stunden der Silvesternacht sind der „Höhepunkt“ des Infernos.

Viele Menschen denken beim Schutz von Wildtieren zunächst an Reh („Bambi“), Hase und Igel, die sie dann auch noch dem „Wald“ zuordnen, abseits menschlicher Siedlungen und aus dieser Wahrnehmung heraus vom Feuerwerk nicht betroffen. Dass sowohl diese und andere Säugetiere als auch Vögel die verschiedensten Lebensräume - , auch in urbanen Gebieten – bewohnen, ist vielen Menschen nicht bewusst.

Haustiere

Auch domestizierte Tiere verfügen noch über Instinkte, die sie vor Gefahren schützen. Viele Halter von Hunden, Katzen oder Pferden verbringen die Silvesternacht zuhause bzw. im Stall, um ihren geliebten Vierbeinern während des Lärm- und Lichtgewitters zur Seite zu stehen. In den einschlägigen Foren und sozialen Medien kann man vor allem zu diesen Zeiten eine angeregte Diskussion darüber verfolgen, wie Haustiere auf Feuerwerk reagieren und wie man sie am besten beruhigen kann. Manche haben dabei nur die eigenen feuerwerks-sensiblen Tiere im Blick („Beruhigungsmittel geben oder besser nicht?“ „Ich fahre mit meinen Hunden über Silvester wieder nach Spiekeroog!“), anderen ist bewusst, dass Wildtiere (mindestens) ähnliche Qualen erleiden müssen, zumal ihnen kein vertrauter Zweibeiner zur Seite steht.

Wieder andere betonen, dass es dem eigenen Hund etc. überhaupt nichts ausmacht, ja dass der Hund sich sogar auf das Feuerwerk freue. Daraus wird dann die Schlussfolgerung gezogen, dass es ja so schlimm gar nicht sein kann und ALLE Tiere das schon gut überstehen werden. Zumal sich ja irgendwann ein Gewöhnungseffekt einstelle.

 

Gewöhnungseffekt?

Sicher kann man bestimmte Haustier-Arten an Feuerwerk und andere menschlich verursachte Stress-Quellen gewöhnen, wenn man sie die Erfahrung machen lässt, dass keine reale Gefahr davon ausgeht. Ausgebildete Jagd- und Polizeihunde (und -pferde) sollten auch „schussfest“ sein.

Eine Möwe, die in der Wilhelmshavener Südstadt geschlüpft und aufgewachsen ist und womöglich das ganze Jahr hier verbringt, ist auch Kummer gewohnt, was Lärm und andere störende menschliche Aktivitäten angeht. Vielleicht sitzt sie am Neujahrsmorgen schon wieder am Bontekai (zwischen all dem Böllermüll) und bettelt um Futter. Daraus darf man aber nicht den Schluss ziehen, dass ALLE Vögel mehr oder weniger folgenlos damit zurechtkommen.

Wildgänse oder Watvögel, die auf Kamtschatka oder anderen nordischen Regionen abseits jeglicher Zivilisation geschlüpft und flügge geworden sind und nun ihren ersten Herbst oder Winter in der dicht besiedelten Wattenmeer-Region verbringen, reagieren hochsensibel auf Störungen. Sie sind auf den täglichen Überlebenskampf geeicht, wozu – neben unentwegter Nahrungssuche - gehört, jeder drohenden Gefahr weiträumig auszuweichen.

Eigene anekdotische Beobachtungen können also nicht die umfassenden Ergebnisse der Vogel-, Wildtier- und Verhaltensforschung ersetzen, wenn es um die Beurteilung der Auswirkungen von Feuerwerk geht.

 

Sind Feuerwerks-Kritiker Spaßbremsen und Langweiler?

In der öffentlichen Diskussion um Feuerwerk wird oft vermittelt, dass Volksfeste und Silvester nur mit Feuerwerk und anderen licht- und lautstarken Aktivitäten Spaß machen und die Kritiker wohl jeglichen Spaß verbieten wollten.

Was Spaß und Freude bereitet, ist aber eine individuelle Entscheidung. Natur- und insbesondere Vogelbeobachtung und -fotografie ist ein zunehmend verbreitetes Hobby. Werden Vögel und andere Wildtiere immer wieder vertrieben, wird den Naturguckern ihr Spaß genommen. Allein auf der Plattform ornitho.de sind mehrere zehntausend Menschen angemeldet, sind regelmäßig mit Fernglas und Kamera draußen unterwegs und tragen mit ihren Beobachtungsmeldungen dazu bei, dass wir besser denn je darüber Bescheid wissen, wo welche Vogelarten aktuell zu beobachten sind, wann die einzelnen Arten bei uns auftreten, ob sie früher oder später aus den Überwinterungsgebieten zurückkehren oder dorthin aufbrechen. Mehr als 3 Mio. Deutsche sind aktives bzw. Fördermitglied in einem der großen Natur- und Umweltschutzverbände BUND, Nabu, Greenpeace und WWF, der Schutz der Natur ist ihnen also ein wichtiges Anliegen. In einer aktuellen Umfrage sprachen sich 60% der Befragten gegen privates Silvesterfeuerwerk aus.

Diese Zahlen sollen ein Anhaltspunkt dafür sein, dass sich aus lautstarken Forderungen nach Beibehaltung von Feuerwerk kein Absolutheits-Anspruch ableiten lässt. Wir wollen Feuerwerks-Fans ihren Spaß daran nicht absprechen, aber umgekehrt muss auch akzeptiert werden, dass viele Menschen ihre Freude aus einer ungestörten Natur ziehen.

Auch der Hinweis auf „Tradition“ kann die Beibehaltung von Feuerwerk nicht begründen. Die Gesellschaft entwickelt sich immer weiter und mit der Erkenntnis, dass gewisse Rituale gegen zeitgemäße Ethik und Werte verstoßen, nimmt man davon Abschied. Zudem ist der Bezug zum Ursprung von Traditionen oft völlig verloren gegangen und es geht überwiegend um kommerzielle Interessen.

 

„Urbanes Weltnaturerbe“ als touristischer Magnet mit Alleinstellungsmerkmal

Wilhelmshaven grenzt  als Stadt mit der gesamten Südküste an den Nationalpark und das Weltnaturerbe Wattenmeer und liegt zudem in der geografischen Mitte der Weltnaturerbe-Küste. Mit diesem Pfund kann man wuchern, sollte dann aber auch konsequent sein. Feuerwerke gibt es auch in anderen Städten, das ist keine touristische „Wilhelmshaven-DNA“. Es kommt gerade darauf an, sich von anderen Destinationen abzugrenzen, etwas anzubieten, das es anderswo nicht gibt.

Eine aktuell veröffentlichte sozio-ökonomische Studie mit 15.000 Befragten ergab: Der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer ist der meistbesuchte Nationalpark Deutschlands schafft pro Jahr 124 Mio. € Einkommen und 5.000 Arbeitsplätze durch Tourismus. 15% der Gäste kommen hierher, WEIL es Nationalpark- und Weltnaturerbe-Region ist. Und Wilhelmshaven ist mittendrin. In dieser Richtung sollte das touristische Angebot geschärft werden!

2020 wurde entschieden, das aufgrund der Verantwortung für das Weltnaturerbe ab 2021 zum Wochenende an der Jade (WadJ) kein Feuerwerk mehr stattfinden soll. (wilhelmshaven.de) 2023 wurde diese wegweisende Entscheidung rückgängig gemacht - auf Wunsch der Schausteller, so hieß es, damit die Gäste nicht früher gehen, sondern bis zum Feuerwerk bleiben und weiter Speisen und Getränke verzehren. In der Realität sah es so aus, dass gegen 18 Uhr zahlreiche Menschen das Fest verließen und dann ab halb 11 eine große Autokolonne rechtzeitig zum Feuerwerk Richtung Südstadt und Südstrand rollte. Einige Mitglieder unserer BUND-Kreisgruppe hatte sich, wie schon öfter, am Feuerwerksabend auf der Bank an der Seeschwalbenkolonie versammelt, um die Reaktion der Tiere auf das Feuerwerk zu beobachten[1]. Von dort aus war die Fahrzeugkolonne gut zu beobachten, die kurz vorm Feuerwerk über den Grodendamm rollte und kurz nach dem Feuerwerk wieder zurück. Hier wurden offensichtlich durch das Feuerwerk weniger zusätzliche Einnahmen erzeugt als vielmehr zusätzliche Verkehre.

Auf der WadJ-Website wird bereits das Feuerwerk für 2024 beworben, obwohl erst in der Ratssitzung am 20.12.2023 darüber entschieden werden soll. https://www.wochenendeanderjade.de/programm/feuerwerk/

 

Fazit

Wenn Rat, Verwaltung und Touristik es ernst meinen damit, dass Wilhelmshaven die „Hauptstadt des Weltnaturerbes Wattenmeer“ sein bzw. werden soll, muss der Weltnaturerbe-Gedanke auch gelebt werden. Gerade wurde entschieden, dass trotz enger finanzieller Spielräume das TWWP (Trilaterales Weltnaturerbe Wattenmeer Partnerzentrum) gebaut werden soll – ein wichtiger Schritt, aber ein Gebäude allein reicht nicht.

Dazu gehört

  • der Verzicht auf Höhenfeuerwerke bei städtischen Veranstaltungen, auch wenn es „nur ein oder zwei“ pro Jahr sind
  • das Verbot von privatem Feuerwerk in einer festzulegenden Pufferzone entlang der Wattenmeer-Küste nach dem Vorbild der Gemeinde Wangerland
  • Schärfung des Bewusstseins in der Bevölkerung bezüglich der Problematik lärm- und lichtintensiver Veranstaltungen am Wattenmeer, verbunden mit Angeboten von naturfreundlichen Alternativen, die ebenfalls Menschen zusammenbringen und sich zu festen Ritualen bei festlichen Anlässen entwickeln können.

Wilhelmshaven muss als Weltnaturerbe- und auch Biosphären-Kommune zum Vorbild werden für Naturschutz und Nachhaltigkeit. Davon wird nicht nur die Natur profitieren, sondern auch die Attraktivität als Wohnort und als Tourismusort mit eigenem geschärften Profil.

 


[1] In diesem Jahr stand der Wind zum Glück richtig, d.h. aus süd-westlicher Richtung, so dass der Lärm nicht zur Brutkolonie hingetragen wurde, die Störung war gemäßigt. In anderen Jahren, bei Windstille oder Wind aus östlicher Richtung, war der Lärm 500m weiter an der Kolonie laut zu hören und alle Brutpaare, die sich bereits zur Ruhe gesetzt hatten, standen in der Luft und kamen erst wieder zur Ruhe, nachdem das Feuerwerk eine Zeit vorbei war.